Ein abweichender Name auf dem Diplom muss in der Bewerbung nachvollziehbar erklärt werden. Frühere Namen sind dort anzugeben, wo das Formular oder die Hochschule danach fragt. Als Nachweis kommen je nach Vorgabe ein aktualisierter Pass oder eine Identitätskarte, eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde, ein Familienausweis oder eine amtliche Namensänderungsurkunde in Betracht. Welches Zivilstandsdokument die Hochschule akzeptiert, richtet sich nach ihren Bewerbungsregeln. Der Nachweis muss die Verbindung zwischen dem früheren Namen auf den Bildungsunterlagen und dem aktuellen amtlichen Namen erkennen lassen. Eine blosse eigene Erklärung genügt nicht, wenn ein amtlicher Beleg verlangt wird. Mehrseitige Dokumente sind vollständig und gegebenenfalls in einer gemeinsamen Datei hochzuladen. Für fremdsprachige Nachweise können das Original und eine nach den Hochschulvorgaben erstellte Übersetzung erforderlich sein. Abweichungen sollten nicht durch eigenmächtige Änderungen an Zeugnissen oder Diplomen beseitigt werden. Die Hochschule kann weitere Unterlagen anfordern, wenn die Namenszuordnung aus den eingereichten Dokumenten nicht eindeutig hervorgeht.
Nachweis abweichender Namen in den Bewerbungsunterlagen für ein Studium in der Schweiz
Ein Namensnachweis für die Studienbewerbung verbindet Bildungsdokumente mit den aktuellen Personalien, wenn die Namen nicht übereinstimmen. Betrifft die Namensänderung Zeugnisse oder andere Nachweise, kann die Hochschule ein amtliches Dokument zur Erklärung verlangen. Der Name im Bewerbungsformular muss dem gültigen Identitätsausweis entsprechen.
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