Ein Deutschzertifikat für die Hochschule muss von einem anerkannten Testanbieter stammen und die geforderten Ergebnisse ausweisen. Für die Deutschkenntnisse bei der Zulassung können ein Gesamtergebnis, einzelne Teilwerte und eine bestimmte Testvariante massgebend sein. Auch die Gültigkeitsdauer des Zertifikats richtet sich nach den Regeln der Hochschule. Manche Einrichtungen verlangen, dass der Testanbieter das Ergebnis direkt übermittelt. Andere akzeptieren zunächst einen Upload im Bewerbungsportal und prüfen das Dokument später. Bei der Unterrichtssprache Deutsch im Studium kann der verlangte Nachweis bereits mit der Bewerbung oder erst bis zu einem später genannten Termin fällig sein. Ohne fristgerecht eingereichten Nachweis kann eine Bewerbung unvollständig bleiben oder die Immatrikulation ausstehen. Eine Befreiung kommt nur infrage, wenn ein ausdrücklich anerkannter Grund erfüllt und in der verlangten Form belegt ist. Schul- oder Hochschulunterricht auf Deutsch führt nicht ohne entsprechende Regel der Zielhochschule zu einer Befreiung. Bei mehrsprachigen Programmen kann neben Deutsch ein weiterer Sprachnachweis verlangt werden. Entscheidend sind stets die aktuellen Anforderungen des konkreten Studiengangs.
Deutschnachweis für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Ein Deutschnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Deutsch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Welche Zertifikate, Sprachniveaus und Befreiungsgründe anerkannt werden, bestimmt die jeweilige Hochschule. Die Anforderungen und der späteste Einreichungszeitpunkt sind direkt beim Studiengang zu prüfen.
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