Für die Zulassung in der Unterrichtssprache können je nach Programm Deutsch-, Französisch-, Italienisch- oder Englischkenntnisse nachzuweisen sein. Die Hochschule legt fest, welche Zertifikate oder Tests sie anerkennt und welche Ergebnisse verlangt werden. Auch Gültigkeit, Übermittlungsweg und spätester Einreichungszeitpunkt sind programmspezifisch geregelt. Bei mehrsprachigen Studiengängen können Nachweise für mehrere Unterrichtssprachen erforderlich sein. Ein Zertifikat in einer Sprache belegt nicht automatisch Kenntnisse in einer weiteren Sprache. Eine Befreiung von einem Sprachzertifikat ist nur möglich, wenn die Hochschule den betreffenden Grund ausdrücklich anerkennt. Als Grundlage können je nach Programm die Erst- oder Hauptsprache oder ein vollständig in der Unterrichtssprache absolvierter Bildungsabschluss gelten. Der Befreiungsgrund muss mit den verlangten Unterlagen belegt werden. Allgemeine Sprachkenntnisse in der Bewerbung ersetzen keinen formgerechten Nachweis, wenn der Studiengang ein bestimmtes Zertifikat fordert. Die verbindlichen Vorgaben sind direkt beim gewählten Programm zu prüfen.
Sprachnachweise für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Ein Sprachnachweis für das Studium belegt die für das gewählte Programm verlangten Sprachkenntnisse. Ob ein Sprachzertifikat für die Hochschule nötig ist, hängt von der Unterrichtssprache, den Zulassungsregeln und möglichen Befreiungsgründen ab. Bei der Bewerbung sind die anerkannten Nachweise, Ergebnisse und Einreichungsvorgaben des Studiengangs massgebend.
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