Sprachnachweise für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz

Ein Sprachnachweis für das Studium belegt die für das gewählte Programm verlangten Sprachkenntnisse. Ob ein Sprachzertifikat für die Hochschule nötig ist, hängt von der Unterrichtssprache, den Zulassungsregeln und möglichen Befreiungsgründen ab. Bei der Bewerbung sind die anerkannten Nachweise, Ergebnisse und Einreichungsvorgaben des Studiengangs massgebend.

Deutsch

Ein Deutschnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Deutsch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Welche Zertifikate, Sprachniveaus und Befreiungsgründe anerkannt werden, bestimmt die jeweilige Hochschule. Die Anforderungen und der späteste Einreichungszeitpunkt sind direkt beim Studiengang zu prüfen.

Französisch

Ein Französischnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Französisch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Welche Zertifikate, Sprachniveaus und Befreiungsgründe anerkannt werden, bestimmt die jeweilige Hochschule. Auch der späteste Einreichungszeitpunkt ist programmspezifisch geregelt.

Italienisch

Ein Italienischnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Italienisch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Welche Zertifikate, Sprachniveaus und Befreiungsgründe anerkannt werden, legt die jeweilige Hochschule fest. Auch der Einreichungsweg und der späteste Abgabetermin richten sich nach dem Studiengang.

Englisch

Ein Englischnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Englisch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Die Hochschule bestimmt, welche Tests, Ergebnisse und Befreiungsgründe sie anerkennt. Auch Gültigkeit, Übermittlungsweg und spätester Einreichungszeitpunkt sind programmspezifisch geregelt.

Mehrsprachigkeit

Für ein mehrsprachiges Studium können Nachweise für mehrere Unterrichtssprachen verlangt werden. Welche kombinierten Sprachzertifikate anerkannt werden und welches Niveau je Sprache gilt, bestimmt der gewählte Studiengang. Ein Zertifikat für eine Sprache belegt nicht automatisch die Kenntnisse in einer weiteren Sprache.

Befreiungsnachweis

Eine Befreiung vom Sprachzertifikat für ein Studium ist nur möglich, wenn die Schweizer Hochschule einen bestimmten Befreiungsgrund ausdrücklich anerkennt. Als Grundlage können je nach Programm die Erst- oder Hauptsprache oder ein vollständig in der Unterrichtssprache absolvierter Bildungsabschluss gelten. Der jeweilige Grund muss mit den von der Hochschule verlangten Unterlagen belegt werden.

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