Ein Französischzertifikat für die Hochschule muss den Anforderungen des gewählten Studiengangs entsprechen. Für die Französischkenntnisse bei der Zulassung können das Gesamtergebnis, einzelne Teilwerte und eine bestimmte Testvariante massgebend sein. Die Hochschule legt zudem fest, welche Prüfungen sie anerkennt und wie lange ein Ergebnis gültig bleibt. Je nach Verfahren wird das Zertifikat im Bewerbungsportal hochgeladen oder vom Testanbieter direkt übermittelt. Bei der Unterrichtssprache Französisch im Studium kann der Nachweis bereits mit der Bewerbung oder bis zu einem später genannten Termin verlangt werden. Fehlt das Dokument zum massgebenden Zeitpunkt, kann die Bewerbung unvollständig bleiben oder die Immatrikulation ausstehen. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn ein ausdrücklich anerkannter Grund erfüllt und belegt wird. Frühere Schul- oder Hochschulbildung auf Französisch genügt daher nur, wenn die Zielhochschule sie anerkennt. Eine Bestätigung über die bisherige Unterrichtssprache wird ebenfalls nur akzeptiert, wenn das Programm dies vorsieht. Bei mehrsprachigen Studiengängen kann zusätzlich ein Nachweis für eine weitere Unterrichtssprache erforderlich sein. Verbindlich bleiben die aktuellen Vorgaben der Hochschule und des konkreten Programms.
Französischnachweis für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Ein Französischnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Französisch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Welche Zertifikate, Sprachniveaus und Befreiungsgründe anerkannt werden, bestimmt die jeweilige Hochschule. Auch der späteste Einreichungszeitpunkt ist programmspezifisch geregelt.
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