Ein Italienischzertifikat für die Hochschule muss einer anerkannten Prüfung entsprechen und das verlangte Ergebnis ausweisen. Für die Italienischkenntnisse bei der Zulassung können ein Gesamtergebnis, einzelne Teilwerte und die genaue Testvariante berücksichtigt werden. Die Hochschule bestimmt zudem, ob und wie lange ein Zertifikat gültig ist. Je nach Verfahren wird das Dokument im Bewerbungsportal hochgeladen oder das Ergebnis direkt vom Testanbieter übermittelt. Bei der Unterrichtssprache Italienisch im Studium kann der Nachweis bereits mit der Bewerbung oder bis zu einem später genannten Termin verlangt werden. Wird er nicht rechtzeitig eingereicht, kann die Bewerbung unvollständig bleiben oder die Immatrikulation ausstehen. Eine Befreiung vom Zertifikat gilt nur bei einem ausdrücklich geregelten und belegten Grund. Italienischsprachige Schul- oder Hochschulbildung genügt deshalb nur, wenn das gewählte Programm sie anerkennt. Eine Bestätigung über die bisherige Unterrichtssprache wird ebenfalls nur akzeptiert, wenn die Hochschule dies vorsieht. Bei einem mehrsprachigen Studiengang können zusätzliche Nachweise für weitere Unterrichtssprachen erforderlich sein. Massgebend sind die aktuellen Anforderungen des konkreten Programms.
Italienischnachweis für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Ein Italienischnachweis für ein Studium in der Schweiz kann verlangt werden, wenn Italienisch die Unterrichtssprache des gewählten Programms ist. Welche Zertifikate, Sprachniveaus und Befreiungsgründe anerkannt werden, legt die jeweilige Hochschule fest. Auch der Einreichungsweg und der späteste Abgabetermin richten sich nach dem Studiengang.
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