Bei einem zweisprachigen Studiengang hängt die Zulassung davon ab, welche Sprachkenntnisse das Programm ausdrücklich voraussetzt. Die Anforderungen können für jede Unterrichtssprache getrennte Zertifikate, Ergebnisse und Einreichungstermine vorsehen. Auch an einer mehrsprachigen Hochschule richtet sich die Bewerbung nach den Sprachen des konkreten Studiengangs und nicht pauschal nach allen Landessprachen. Für jeden Nachweis ist zu prüfen, ob Testanbieter, Testvariante, Ergebnis und Gültigkeitsdauer anerkannt werden. Eine direkte Ergebnisübermittlung durch den Testanbieter kann für einzelne Zertifikate verlangt sein. Andere Dokumente werden gemäss den Angaben im Bewerbungsportal hochgeladen. Befreiungsgründe werden ebenfalls für jede Sprache nach den Regeln der Hochschule beurteilt. Ein anerkannter Bildungsabschluss in einer Unterrichtssprache führt nicht automatisch zur Befreiung für die zweite Sprache. Wird ein verlangter Nachweis nicht fristgerecht eingereicht, kann die Bewerbung unvollständig bleiben oder die Immatrikulation ausstehen. Die Unterlagen sollten deshalb sprachweise den jeweiligen Anforderungen und Fristen zugeordnet werden. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben des Programms für jede verwendete Unterrichtssprache.
Kombinierte Sprachnachweise für ein mehrsprachiges Studium in der Schweiz
Für ein mehrsprachiges Studium können Nachweise für mehrere Unterrichtssprachen verlangt werden. Welche kombinierten Sprachzertifikate anerkannt werden und welches Niveau je Sprache gilt, bestimmt der gewählte Studiengang. Ein Zertifikat für eine Sprache belegt nicht automatisch die Kenntnisse in einer weiteren Sprache.
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