Der Stundenlohn für Studierende ergibt sich nicht allein aus dem Status als studierende Person. Massgebend sind unter anderem Tätigkeit, Anforderungen, Erfahrung, Branche, Arbeitsort und die konkrete Vereinbarung mit dem Unternehmen. Bei der Prüfung eines Angebots sollte erkennbar sein, welche Bestandteile im genannten Stundenansatz enthalten sind und welche zusätzlich ausgewiesen werden. Zuschläge oder andere variable Zahlungen sollten nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen dafür feststehen. Für den Vergleich mehrerer Angebote wird derselbe Umfang verwendet: vereinbarter Bruttolohn, erwartete Arbeitsstunden, Abzüge und regelmässige arbeitsbezogene Kosten. Erst daraus lässt sich abschätzen, welcher Betrag dem Studienbudget tatsächlich zur Verfügung stehen könnte. Der Bruttostundenlohn darf deshalb nicht direkt mit dem verfügbaren Einkommen gleichgesetzt werden. Bei einem Mindestlohn für Studierende in der Schweiz ist zu prüfen, ob am Arbeitsort oder für das Arbeitsverhältnis verbindliche Vorgaben gelten. Eine schweizweit einheitliche Annahme für alle studentischen Nebenjobs ist für die Kalkulation nicht geeignet. Unsichere oder noch nicht vereinbarte Lohnbestandteile werden nicht als festes Einkommen eingeplant. Sobald Vertrag, Lohnabrechnung oder Arbeitsumfang vorliegen, wird der kalkulierte Stundenansatz mit den tatsächlichen Angaben abgeglichen.
Kalkulation eines realistischen Stundenansatzes für den Nebenjob vor dem Studium in der Schweiz
Der Bruttostundenlohn für das Studium ist der vereinbarte Lohn pro Arbeitsstunde vor Abzügen. Für eine realistische Einkommensplanung muss der Lohnansatz des Nebenjobs zum konkreten Angebot, zur Tätigkeit und zum Arbeitsort passen. In das Studienbudget gehört jedoch der voraussichtlich verfügbare Betrag nach den anfallenden Abzügen.
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