Der ablehnende Entscheid bezieht sich auf die geprüfte Hochschule, das Studienprogramm und das angewandte Zulassungsverfahren. Für die weitere Einordnung ist zu prüfen, welche Gründe die Hochschule nennt. Möglich ist, dass ein Alternativverfahren für das gewünschte Programm ausgeschlossen ist. Ebenso können Bildungsweg, Berufspraxis, Sprachkenntnisse, weitere Nachweise oder Ergebnisse eines Aufnahmeverfahrens nach den geltenden Regeln nicht genügt haben. Fehlende oder nicht ausreichend belegte Angaben sind von inhaltlich nicht erfüllten Voraussetzungen zu unterscheiden. Der Entscheid zeigt, ob und in welchem Umfang die Hochschule die Bewerbung geprüft hat. Eine Ablehnung lässt sich nicht durch die blosse Einreichung derselben Unterlagen bei derselben Stelle aufheben. Für eine neue Bewerbung müssen die Voraussetzungen und Vorgaben des betreffenden Verfahrens erneut geprüft werden. Bei einem anderen Studienprogramm oder einer anderen Hochschule gelten deren eigene Zulassungsregeln. Ob der Entscheid angefochten werden kann, ergibt sich aus seiner Rechtsmittelbelehrung und den anwendbaren Bestimmungen.
Ablehnung eines alternativen Zugangs zum Studium in der Schweiz
Eine Ablehnung sur dossier bedeutet, dass die Hochschule den beantragten alternativen Zugang für die konkrete Bewerbung nicht gewährt. Ein negativer Zulassungsentscheid kann darauf beruhen, dass das Programm keinen solchen Zugang vorsieht oder die verlangten Voraussetzungen nicht als erfüllt beurteilt wurden. Daraus folgt nicht automatisch, dass kein alternativer Hochschulzugang an einer anderen Hochschule oder zu einem anderen Programm möglich ist.
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