Nach Abschluss des alternativen Zugangsverfahrens beurteilt die Hochschule die Bewerbung nach ihren geltenden Bestimmungen. Ein positiver Sur-Dossier Entscheid ermöglicht die Aufnahme in das geprüfte Studium. Seine Gültigkeit kann auf die betreffende Hochschule, das konkrete Studienprogramm und den vorgesehenen Eintritt beschränkt sein. Bei einer Zulassung mit Auflagen nennt der Entscheid die zusätzlichen Bedingungen ausdrücklich. Dazu können fachliche Vorleistungen und Vorgaben für deren Erfüllung gehören. Auch die verlangten Nachweise und die Folgen einer Nichterfüllung richten sich nach dem Entscheid und den Hochschulbestimmungen. Eine Ablehnung bedeutet, dass der beantragte alternative Zugang für diese konkrete Bewerbung nicht gewährt wird. Sie kann darauf beruhen, dass das Programm keinen solchen Zugang vorsieht oder die verlangten Voraussetzungen nicht als erfüllt beurteilt wurden. Daraus folgt nicht automatisch eine Ablehnung durch andere Hochschulen oder für andere Studienprogramme. Ob der Entscheid angefochten werden kann, ist dem Dokument und den anwendbaren Bestimmungen zu entnehmen. Für ein Rechtsmittel sind die bezeichnete Stelle, die angegebene Frist, die Formvorgaben und die Begründung des Entscheids massgebend.
Entscheid über einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Der Zulassungsentscheid zum Alternativzugang hält fest, ob die Hochschule den beantragten Studienzugang gewährt, mit Auflagen verbindet oder ablehnt. Der Aufnahmeentscheid der Hochschule gilt für die geprüfte Bewerbung und kann an ein bestimmtes Studienprogramm und einen vorgesehenen Eintritt gebunden sein. Angaben zu Bedingungen, weiteren Schritten und möglichen Rechtsmitteln ergeben sich aus dem Entscheid.
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