Auflagen bei einem alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz

Bei einer Zulassung mit Auflagen verknüpft die Hochschule den alternativen Studienzugang mit ausdrücklich genannten Bedingungen. Solche Auflagen können zusätzliche fachliche Vorleistungen und eine Frist für deren Erfüllung betreffen. Inhalt, Nachweis und Folgen einer Nichterfüllung ergeben sich aus dem Zulassungsentscheid und den Bestimmungen der Hochschule.

Vorleistungen

Vorleistungen beim Alternativzugang sind zusätzliche fachliche Leistungen, die eine Hochschule für den Zugang zu einem Studienprogramm in der Schweiz verlangen kann. Die Zulassungsauflage zu Fachkenntnissen ergibt sich aus dem konkreten Entscheid. Welche Leistung genügt, bestimmt die Hochschule.

Auflagenfrist

Die Auflagenfrist beim Alternativzugang bestimmt, bis wann verlangte Bedingungen für eine Studienzulassung in der Schweiz erfüllt sein müssen. Der Zulassungsentscheid oder die Bestimmungen der Hochschule nennen die massgebende Frist für Vorleistungen zum Studium. Eine landesweit einheitliche Frist gibt es nicht.

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