Nachweis des Bildungswegs für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz

Wer den Bildungsweg nachweisen muss, reicht die von der Hochschule verlangten Schul-, Abschluss- und Kursunterlagen ein. Vorhandene Bildungsabschlüsse und dokumentierte Lernleistungen helfen, die Vorbildung für den Alternativzugang nachvollziehbar darzustellen. Die Hochschule bewertet die Nachweise gemeinsam mit den übrigen Bewerbungsunterlagen.

Abschlüsse

Vorhandene Bildungsabschlüsse können den bisherigen Bildungsweg bei einem alternativen Studienzugang in der Schweiz belegen. Die Hochschule prüft die Abschlussnachweise für den Alternativzugang zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen. Ein eingereichter Abschluss führt nicht automatisch zur Zulassung.

Lernleistungen

Dokumentierte Lernleistungen können bei einem alternativen Studienzugang in der Schweiz Kenntnisse aus dem bisherigen Bildungsweg belegen. Die Hochschule beurteilt solche Nachweise nach den Anforderungen des gewählten Studienprogramms. Kursnachweise im Sur-Dossier-Verfahren führen nicht automatisch zur Zulassung.

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