Der Nachweis des Bildungswegs zeigt, welche Schulen, Ausbildungen, Studienangebote und weiteren Lernangebote eine Person absolviert hat. Für Schulzeugnisse im Sur-Dossier-Verfahren gelten die Dokumentvorgaben der jeweiligen Hochschule. Vorhandene Abschlusszeugnisse können einen erreichten Bildungsstand belegen. Kursbestätigungen, Leistungsübersichten oder andere dokumentierte Lernleistungen können zusätzliche Kenntnisse sichtbar machen. Die Unterlagen sollten Bezeichnung, Anbieter, Zeitraum, Inhalt und Ergebnis so weit ausweisen, wie es das Zulassungsverfahren verlangt. Fehlen Angaben, kann die Hochschule ergänzende Dokumente anfordern. Fremdsprachige Unterlagen müssen in der Form eingereicht werden, welche die Hochschule vorgibt. Die Prüfung richtet sich nach den Anforderungen des gewählten Studienprogramms. Weder ein einzelner Abschluss noch ein Kursnachweis führt automatisch zur Zulassung. Entscheidend ist die Gesamtbeurteilung des Bildungswegs zusammen mit allen weiteren verlangten Nachweisen.
Nachweis des Bildungswegs für einen alternativen Studienzugang in der Schweiz
Wer den Bildungsweg nachweisen muss, reicht die von der Hochschule verlangten Schul-, Abschluss- und Kursunterlagen ein. Vorhandene Bildungsabschlüsse und dokumentierte Lernleistungen helfen, die Vorbildung für den Alternativzugang nachvollziehbar darzustellen. Die Hochschule bewertet die Nachweise gemeinsam mit den übrigen Bewerbungsunterlagen.
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