Nachweise für einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz

Die Nachweise für einen Alternativzugang dokumentieren Bildungsweg, Berufspraxis, Motivation und erforderliche Sprachkenntnisse. Welche Sur-Dossier Unterlagen einzureichen sind, bestimmt die Hochschule für das konkrete Studienprogramm. Die Dokumente sollen die bisherige Entwicklung nachvollziehbar machen und die Studienbefähigung belegen.

Bildungsweg

Wer den Bildungsweg nachweisen muss, reicht die von der Hochschule verlangten Schul-, Abschluss- und Kursunterlagen ein. Vorhandene Bildungsabschlüsse und dokumentierte Lernleistungen helfen, die Vorbildung für den Alternativzugang nachvollziehbar darzustellen. Die Hochschule bewertet die Nachweise gemeinsam mit den übrigen Bewerbungsunterlagen.

AbschlüsseLernleistungen

Berufspraxis

Berufspraxis kann beim Hochschulzugang ohne üblichen Vorbildungsnachweis berücksichtigt werden, wenn das Zulassungsverfahren dies vorsieht. Für die Berufserfahrung im Sur-Dossier-Verfahren sind insbesondere Dauer, Pensum und tatsächlich ausgeübte Aufgaben nachvollziehbar zu belegen. Die Hochschule beurteilt sowohl den Umfang als auch den Fachbezug zum gewählten Studienprogramm.

PraxisdauerFachbezug

Motivation

Verlangt die Hochschule einen Motivationsnachweis, soll er die Wahl des Studienprogramms und den alternativen Zugangsweg nachvollziehbar begründen. Ein Motivationsschreiben im Sur-Dossier-Verfahren verbindet den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit den Anforderungen des gewünschten Studiums. Form und Bewertungsgrundlage richten sich nach dem konkreten Zulassungsverfahren.

Sprachnachweis

Ein Sprachnachweis beim Alternativzugang belegt, dass Bewerbende der Unterrichtssprache des gewählten Studiums folgen können. Die Hochschule bestimmt, ob bisherige Schul- oder Bildungsnachweise genügen oder ein Sprachzertifikat für das Studium erforderlich ist. Der alternative Zulassungsweg ersetzt die sprachlichen Anforderungen des Studienprogramms nicht.

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