Zu den Nachweisen Alternativzugang können Schulzeugnisse, Abschlussdokumente und Unterlagen über absolvierte Kurse gehören. Sie zeigen vorhandene Bildungsabschlüsse und dokumentierte Lernleistungen. Wird Berufspraxis berücksichtigt, müssen insbesondere Dauer, Pensum und tatsächlich ausgeübte Aufgaben nachvollziehbar belegt werden. Die Hochschule beurteilt dabei auch den Fachbezug zum gewählten Studienprogramm. Ein verlangter Motivationsnachweis begründet die Wahl des Studienprogramms und des alternativen Zugangswegs. Er verbindet den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit den Anforderungen des gewünschten Studiums. Für die Unterrichtssprache kann die Hochschule bisherige Schul- oder Bildungsnachweise akzeptieren oder ein Sprachzertifikat verlangen. Der alternative Zugang ersetzt die sprachlichen Anforderungen des Programms nicht. Art und Form aller Unterlagen richten sich nach dem konkreten Zulassungsverfahren. Die Hochschule bewertet die Dokumente gemeinsam mit den übrigen Bewerbungsunterlagen. Ein vollständiges Dossier ermöglicht die Prüfung, nimmt den Zulassungsentscheid aber nicht vorweg.
Nachweise für einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Die Nachweise für einen Alternativzugang dokumentieren Bildungsweg, Berufspraxis, Motivation und erforderliche Sprachkenntnisse. Welche Sur-Dossier Unterlagen einzureichen sind, bestimmt die Hochschule für das konkrete Studienprogramm. Die Dokumente sollen die bisherige Entwicklung nachvollziehbar machen und die Studienbefähigung belegen.
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