Bei einem Sur-Dossier-Verfahren beurteilt die Hochschule den bisherigen Bildungsweg, die nachgewiesene Berufserfahrung und weitere verlangte Unterlagen individuell. Das Sur-Dossier Studium kann zusätzlich ein Aufnahmegespräch umfassen. Eine Aufnahmeprüfung der Hochschule prüft dagegen die von ihr festgelegten Inhalte, wenn der übliche Vorbildungsnachweis fehlt. Anmeldung, Durchführung und Bewertung richten sich nach der Hochschule und dem gewählten Studienprogramm. Landesweit einheitliche Vorgaben für diesen Prüfungszugang bestehen nicht. Ein kombiniertes Verfahren verbindet mehrere Elemente miteinander. Möglich sind etwa eine Dossierprüfung mit anschliessender Aufnahmeprüfung oder eine Verbindung aus Dossier und Gespräch. Die Hochschule bestimmt dabei die Reihenfolge, die Bewertung und die Voraussetzungen für das Weiterkommen. Nicht jedes Studienprogramm bietet sämtliche Verfahrensarten an. Deshalb ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zu klären, welches Verfahren für das konkrete Studienziel vorgesehen ist. Die Teilnahme an einem Verfahren führt erst nach der festgelegten Beurteilung zu einem Zulassungsentscheid.
Verfahrensarten für einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Ein Zulassungsverfahren ohne Maturität kann als individuelle Dossierprüfung, als Aufnahmeprüfung der Hochschule oder als Kombination mehrerer Prüfschritte ausgestaltet sein. Die gewählte Hochschule legt fest, welches Verfahren für ein bestimmtes Studienprogramm verfügbar ist. Ablauf, Voraussetzungen und Bewertung unterscheiden sich je nach Anbieter und Programm.
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