Bei einer Aufnahme sur dossier entscheidet die Hochschule anhand der Unterlagen und der Regeln des gewählten Studienprogramms über den Einzelfall. Eine Dossierzulassung der Hochschule setzt voraus, dass das betreffende Programm dieses Verfahren überhaupt anbietet. Das Dossier kann Nachweise zu Ausbildung, beruflichen Tätigkeiten, bisherigen Studienleistungen und weiteren verlangten Voraussetzungen enthalten. Entscheidend sind vollständige und nachvollziehbare Angaben. Die Hochschule bewertet die Unterlagen nach den Kriterien ihres Zulassungsverfahrens. Ein Aufnahmegespräch kann zusätzlich dazu dienen, Angaben aus dem Dossier zu klären und die Bewerbung anhand der Programmanforderungen zu beurteilen. Ob ein solches Gespräch stattfindet, bestimmt die Hochschule. Das Verfahren ist keine automatische Anerkennung von Berufserfahrung oder Vorbildung. Sein Ergebnis gilt für die geprüfte Bewerbung und lässt sich nicht ohne Weiteres auf ein anderes Programm übertragen. Eine Zulassung entsteht erst durch den formellen Entscheid der zuständigen Hochschule.
Sur-Dossier-Verfahren für einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Ein Sur-Dossier-Verfahren ermöglicht eine individuelle Prüfung für einen alternativen Studienzugang. Die Hochschule beurteilt den bisherigen Bildungsweg, nachgewiesene Berufserfahrung und weitere verlangte Unterlagen. Je nach Verfahren kann die schriftliche Dossierprüfung durch ein Aufnahmegespräch ergänzt werden.
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