Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) soll unter vergleichbaren fachlichen Anforderungen durchgeführt werden. Bei einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung kann eine Prüfungsanpassung EMS die konkreten Teilnahmebedingungen ausgleichen. Welche Form der Eignungstest Unterstützung in Betracht kommt, hängt vom nachgewiesenen Bedarf und den Möglichkeiten des Testverfahrens ab. Der Antrag muss nach den veröffentlichten Vorgaben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Dabei sind die verlangten Nachweise vollständig und innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Die Stelle beurteilt, ob ein EMS Nachteilsausgleich gewährt wird und welche Massnahmen angemessen sind. Eine Diagnose oder Beeinträchtigung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Anpassung. Ebenso darf eine gewünschte Massnahme nicht ohne Bewilligung am Testtag vorausgesetzt werden. Der Entscheid sollte vor dem Medizinertest vorliegen, damit die bestätigte Unterstützung am zugeteilten Testort vorbereitet werden kann. Verbindlich sind die persönliche Bewilligung und die aktuellen Teilnahmeinformationen.
Nachteilsausgleich beim EMS für das Medizinstudium in der Schweiz
Ein EMS Nachteilsausgleich kann beantragt werden, wenn eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilnahme unter den regulären Prüfungsbedingungen erschwert. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und die verlangten Nachweise im Einzelfall. Eine bewilligte Anpassung verändert die Prüfungsbedingungen, nicht die geprüften Anforderungen.
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