Nachteilsausgleich beim EMS für das Medizinstudium in der Schweiz

Ein EMS Nachteilsausgleich kann beantragt werden, wenn eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilnahme unter den regulären Prüfungsbedingungen erschwert. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und die verlangten Nachweise im Einzelfall. Eine bewilligte Anpassung verändert die Prüfungsbedingungen, nicht die geprüften Anforderungen.

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