Eignungstest für das Medizinstudium in der Schweiz

EMS steht für Eignungstest für das Medizinstudium und bezeichnet den Zulassungstest Medizin im beschränkten Verfahren beteiligter Hochschulen. Ob eine Teilnahme am Medizinertest Schweiz erforderlich ist, richtet sich nach dem Kapazitätsentscheid, der Hochschule und der medizinischen Studienrichtung. Eine vollständige Anmeldung und die Einhaltung der mitgeteilten Teilnahmebedingungen sind für die Testteilnahme erforderlich.

Anmeldung

Die EMS Anmeldung ist ein eigener Schritt im beschränkten Zulassungsverfahren zum Medizinstudium in der Schweiz. Wer sich für den Medizinertest registrieren muss, richtet sich nach dem Kapazitätsentscheid und den Angaben für die gewählte Hochschule und Studienrichtung. Erst eine vollständige und fristgerechte Registrierung ermöglicht die EMS Teilnahme.

Gebühr

Für die Teilnahme am EMS zum Medizinstudium in der Schweiz kann eine Gebühr verlangt werden. Höhe, Zahlungsfrist und Zahlungsangaben ergeben sich aus den Mitteilungen des jeweiligen Zulassungsverfahrens. Die EMS Zahlung muss nach den dort genannten Vorgaben erfolgen, damit sie der Anmeldung zugeordnet werden kann.

Testort

Der EMS Testort für das Medizinstudium in der Schweiz wird im Rahmen des jeweiligen Testverfahrens festgelegt. Der mitgeteilte Medizinertest Standort ist für die Teilnahme verbindlich. Massgebend sind die Angaben in der persönlichen Bestätigung und den Unterlagen zum Testtag.

Testtag

Der EMS Termin und die verbindlichen Zeiten für den Testtag werden den angemeldeten Teilnehmenden mitgeteilt. Für den Medizinertest Testtag gelten die Angaben zum persönlichen Testort, zum Einlass und zum Prüfungsbeginn. Der EMS Ablauf umfasst die Identitätskontrolle, die organisatorischen Anweisungen und die Durchführung der vorgesehenen Testteile.

EinlassMitnahme

Testaufbau

Der EMS Testaufbau gliedert den Medizinertest in mehrere Aufgabengruppen mit verbindlichen Zeitvorgaben. Die EMS Untertests erfassen unterschiedliche Fähigkeiten anhand festgelegter Aufgabenarten. Massgebend für den Eignungstest Inhalt ist die aktuelle offizielle Testbeschreibung.

UntertestsBearbeitungszeit

Nachteilsausgleich

Ein EMS Nachteilsausgleich kann beantragt werden, wenn eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilnahme unter den regulären Prüfungsbedingungen erschwert. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und die verlangten Nachweise im Einzelfall. Eine bewilligte Anpassung verändert die Prüfungsbedingungen, nicht die geprüften Anforderungen.

Versäumnis

Wer den EMS versäumt oder den Test abbricht, muss mit Folgen für das laufende Zulassungsverfahren zum Medizinstudium in der Schweiz rechnen. Bei EMS Nichtteilnahme oder Medizinertest Abbruch gelten die veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Eine Krankheit oder ein anderer Hinderungsgrund ist nach den dort genannten Vorgaben zu melden und zu belegen.

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