Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) ist für die erfassten Bewerbungen ein Bestandteil des beschränkten Zulassungsverfahrens. Wer nicht zum bestätigten Termin erscheint, hat den EMS versäumt. Dasselbe gilt unabhängig davon, ob die Abwesenheit geplant war oder kurzfristig eingetreten ist. Bei Eignungstest Krankheit ist die zuständige Stelle so zu informieren, wie es die aktuellen Teilnahmebedingungen vorsehen. Verlangte Nachweise müssen in der vorgeschriebenen Form und innerhalb der mitgeteilten Frist eingereicht werden. Ein Medizinertest Abbruch ist von einer vollständigen Testteilnahme zu unterscheiden und wird nach den Regeln des jeweiligen Verfahrens behandelt. Eine selbst mitgeteilte Begründung führt weder automatisch zu einer Ersatzmöglichkeit noch zu einer anderen Bewertung. Auch die Folgen für eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr richten sich nach den veröffentlichten Bedingungen. Bei EMS Nichtteilnahme ist deshalb der persönliche Verfahrensstatus bei der zuständigen Stelle zu klären. Massgebend sind die Angaben für den konkreten Testtermin und das betreffende Zulassungsjahr.
Versäumnis oder Abbruch des EMS für das Medizinstudium in der Schweiz
Wer den EMS versäumt oder den Test abbricht, muss mit Folgen für das laufende Zulassungsverfahren zum Medizinstudium in der Schweiz rechnen. Bei EMS Nichtteilnahme oder Medizinertest Abbruch gelten die veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Eine Krankheit oder ein anderer Hinderungsgrund ist nach den dort genannten Vorgaben zu melden und zu belegen.
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