Das Angebot an Studienplätzen richtet sich nach der Ausbildungskapazität der beteiligten Hochschulen. Es kann sich zwischen Hochschulen und medizinischen Fachbereichen unterscheiden. Für die Nachfrageseite werden die fristgerecht eingegangenen und gültigen Voranmeldungen berücksichtigt. Der Vergleich zeigt, ob das Studienplatzangebot für die gemeldeten Bewerbungen ausreicht. Bei einer höheren Bewerberzahl kann ein beschränktes Zulassungsverfahren erforderlich werden. Der Kapazitätsentscheid legt fest, welche Hochschulen und medizinischen Fachbereiche davon erfasst sind. Nicht alle Standorte nehmen automatisch am selben Verfahren teil. Auch Humanmedizin, Zahnmedizin und andere medizinische Studienangebote unterliegen nicht zwingend denselben Vorgaben. Führt der Entscheid zu einem Auswahlverfahren, richtet sich das weitere Vorgehen nach der veröffentlichten Zulassungsinformation. Studienangebote ausserhalb des erfassten Verfahrens bleiben an ihre eigenen Zulassungsbedingungen gebunden. Die Bekanntgabe nennt den Geltungsbereich des Entscheids und die nächsten Verfahrensschritte.
Kapazitätsprüfung für die Zulassung zum Medizinstudium in der Schweiz
Die Kapazitätsprüfung vergleicht die Studienplatzkapazität Medizin mit den gültigen Voranmeldungen. Übersteigt die Medizin Nachfrage das verfügbare Angebot, kann für betroffene Hochschulen und Fachbereiche eine Zulassungsbeschränkung beschlossen werden. Ob ein Numerus clausus Medizin gilt, ergibt sich aus dem Kapazitätsentscheid des jeweiligen Zulassungsverfahrens.
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