Kursabbruch wegen akuter Erkrankung in einem überbetrieblichen Kurs während einer Lehre in der Schweiz

Ein gesundheitsbedingter Kursabbruch liegt vor, wenn eine lernende Person den laufenden Kurstag wegen plötzlich auftretender Beschwerden vorzeitig beendet. Die Kursleitung muss davon erfahren, bevor die Person den Kursort verlässt. Anschliessend werden Lehrbetrieb und weitere zuständige Personen nach den geltenden Regeln informiert.

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