Störungen bei überbetrieblichen Kursen während einer Lehre in der Schweiz

ÜK-Probleme wie plötzliche Erkrankung, Unfall, Verspätung, Konflikt oder Kursausfall erfordern unterschiedliche Reaktionen. Massgebend sind die Sicherheit der Beteiligten, eine rasche Meldung und die Vorgaben des Kursanbieters. Persönliche Abwesenheiten sind von einer Absage durch den Anbieter zu unterscheiden.

Kursabbruch

Ein gesundheitsbedingter Kursabbruch liegt vor, wenn eine lernende Person den laufenden Kurstag wegen plötzlich auftretender Beschwerden vorzeitig beendet. Die Kursleitung muss davon erfahren, bevor die Person den Kursort verlässt. Anschliessend werden Lehrbetrieb und weitere zuständige Personen nach den geltenden Regeln informiert.

Unfall

Bei einem Unfall im ÜK werden die Arbeiten gestoppt, die Unfallstelle gesichert und die Kursleitung sofort informiert. Verletzte erhalten Erste Hilfe; bei schweren Verletzungen wird der Rettungsdienst alarmiert. Danach folgen die Meldung an den Lehrbetrieb und die erforderliche Dokumentation.

Verspätung

Wer zu spät zum ÜK kommt, meldet die erwartete Ankunftszeit unverzüglich der im Aufgebot genannten Kontaktstelle. Die Verspätung wird auch dem Lehrbetrieb mitgeteilt, wenn das vorgesehene Verfahren dies verlangt. Eine Meldung erklärt die Verzögerung, verhindert aber nicht automatisch deren Erfassung.

Konflikte

Ein Konflikt im ÜK kann Lernende, Kursleitende oder andere beteiligte Personen betreffen. Sachliche Unstimmigkeiten werden möglichst früh angesprochen und anhand konkreter Ereignisse geklärt. Bei Bedrohung, Diskriminierung, Belästigung oder einem Sicherheitsrisiko ist sofort eine verantwortliche Stelle einzubeziehen.

Kursausfall

Ein ÜK-Kursausfall liegt vor, wenn der Kursanbieter einen angesetzten Kurs ganz oder teilweise absagt. Er unterscheidet sich von der persönlichen Absenz einer lernenden Person. Die Mitteilung des Anbieters zeigt, ob der Termin entfällt, verschoben oder durch ein anderes Angebot ersetzt wird.

قد ترتكب VivAVia أخطاء. تحقّق من المعلومات المهمة.