Überbetriebliche Kurse (ÜK) können etwa wegen fehlender Kursleitung, technischer Störungen, unbenutzbarer Räume oder ausserordentlicher Ereignisse ausfallen. Ist der ÜK abgesagt, informiert die lernende Person den Lehrbetrieb unverzüglich und leitet die Mitteilung weiter. Ohne bestätigte Absage bleibt das bestehende Aufgebot verbindlich. Bei unsicherer Wetter- oder Verkehrslage wird deshalb die Nachricht des Kurszentrums abgewartet oder dessen Kontaktstelle angefragt. Ein ausgefallener überbetrieblicher Kurs wird nicht als persönliche Absenz erfasst. Der Lehrbetrieb entscheidet, ob die lernende Person stattdessen im Unternehmen arbeitet oder eine andere Anweisung erhält. Ein Ersatztermin des Kurszentrums wird separat mitgeteilt und in die betriebliche Planung übernommen. Eine Kursverschiebung in der Ausbildung kann auch Auswirkungen auf Schule, Ferien oder bereits angesetzte Arbeiten haben. Terminüberschneidungen werden dem Lehrbetrieb und dem Kursanbieter früh gemeldet. Bereits entstandene Reise-, Unterkunfts- oder Materialkosten werden nach den anwendbaren Regeln und Stornierungsbedingungen geprüft. Mitteilungen, Belege und neue Aufgebote werden aufbewahrt, bis Ersatztermin und Kosten geklärt sind.
Ausfall überbetrieblicher Kurse während einer Lehre in der Schweiz
Ein ÜK-Kursausfall liegt vor, wenn der Kursanbieter einen angesetzten Kurs ganz oder teilweise absagt. Er unterscheidet sich von der persönlichen Absenz einer lernenden Person. Die Mitteilung des Anbieters zeigt, ob der Termin entfällt, verschoben oder durch ein anderes Angebot ersetzt wird.
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