Mehrwertsteuerplanung für aus dem Ausland bezogene Unternehmensleistungen in Georgien

Bezieht ein Unternehmen in Georgien eine Dienstleistung von einem nicht in Georgien etablierten Anbieter, kann bei georgischem Leistungsort das Reverse-Charge-Verfahren gelten. Dabei berechnet und erklärt der georgische Leistungsempfänger die VAT selbst, auch wenn der ausländische Anbieter keine georgische Mehrwertsteuer ausweist.

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