Der Löschungsantrag setzt voraus, dass die wirtschaftliche Abwicklung tatsächlich abgeschlossen ist. Schlussrechnung, Liquidatorenbericht, Gläubigernachweise und Unterlagen zur Behandlung des Restvermögens müssen ein widerspruchsfreies Gesamtbild ergeben. Der Antrag muss das Unternehmen eindeutig bezeichnen und die Registerbeendigung ausdrücklich beantragen. Einreichende Personen benötigen die erforderliche Vertretungsbefugnis oder Vollmacht. Namen, Identifikationsnummern, Datumsangaben und Unterschriften sind mit dem bestehenden Registerstand abzugleichen. Die NAPR prüft die vorgelegten Angaben und Nachweise für die beantragte Löschung. Fehlende Dokumente oder Widersprüche zwischen Abschlussunterlagen und Registerdaten können den Vollzug beeinträchtigen. Nach erfolgter Eintragung sollte ein aktueller Registerauszug abgerufen und auf Unternehmensstatus sowie Löschungsdatum kontrolliert werden. Der Löschungsnachweis ist zusammen mit Schlussrechnung, Berichten, Zahlungsbelegen und den übrigen Liquidationsakten aufzubewahren. Interne Schließungen von Konten, Zugängen und Unterlagen müssen mit dem bestätigten Registerabschluss abgestimmt werden.
Löschung eines liquidierten Unternehmens aus dem Register in Georgien
Nach vollständigem Abschluss der Liquidation wird die Löschung des Unternehmens bei der NAPR in Georgien beantragt und durch die Registereintragung vollzogen. Der abschließende Registry extract muss erkennen lassen, dass der Liquidationsstatus beendet und das Unternehmen aus dem Register gelöscht wurde.
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