Die Liquidation kann erst abgeschlossen werden, wenn die wirtschaftliche Abwicklung beendet und der verbleibende Unternehmensbestand geklärt ist. Offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Verträge, Vermögenswerte, Steuern und Liquidationskosten müssen abschließend bearbeitet oder rechtlich zutreffend berücksichtigt sein. Die Buchführung bildet die Grundlage für Schlussrechnung und Schlussbericht. Die Liquidationsschlussrechnung verbindet den Bestand zu Beginn der Abwicklung mit sämtlichen späteren Veränderungen. Verwertungserlöse, eingezogene Forderungen, Zahlungen an Gläubiger, Abwicklungskosten und noch vorhandene Werte müssen mit Konten und Belegen übereinstimmen. Ungeklärte Differenzen oder offene Positionen sprechen gegen einen vollständigen Liquidationsschluss. Restvermögen darf erst verteilt werden, wenn Gläubigerforderungen und Abwicklungskosten berücksichtigt sowie anwendbare Sperrfristen eingehalten sind. Die Zuordnung richtet sich nach den maßgeblichen gesetzlichen und gesellschaftsinternen Beteiligungsrechten. Empfänger, Betrag oder Gegenstand, Berechnungsgrundlage und Übergabe sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Abschlussnachweise müssen gemeinsam belegen, dass die Abwicklung beendet, die Gläubiger ordnungsgemäß berücksichtigt und das verbleibende Vermögen richtig behandelt wurde. Schlussbericht, Schlussrechnung, Verteilungsunterlagen und erforderliche NAPR-Dokumente dürfen einander nicht widersprechen. Auch die Befugnis der Person, welche die Löschung beantragt, muss nachgewiesen werden. Nach vollständiger Vorbereitung wird die Löschung beim Unternehmensregister beantragt. Der abschließende Registerauszug sollte bestätigen, dass der Liquidationsstatus beendet und das Unternehmen gelöscht wurde. Bis zu diesem Registervollzug bleibt die bloße wirtschaftliche Beendigung vom rechtlichen Abschluss zu unterscheiden. Mit der Registerlöschung kann das Unternehmen keine neuen Geschäfte mehr führen. Bei einer Gesellschaft endet grundsätzlich ihre Rechtspersönlichkeit, und die Abwicklungsvertretung des Liquidators endet im Umfang des abgeschlossenen Verfahrens. Aufbewahrungs-, Steuer- und andere Folgepflichten können dennoch über den Löschungszeitpunkt hinaus fortbestehen und sind gesondert zu erfüllen.
Formeller Abschluss der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Der formelle Abschluss einer Unternehmensliquidation in Georgien setzt eine abgestimmte Schlussrechnung, die ordnungsgemäße Behandlung des Restvermögens und vollständige Abschlussnachweise voraus. Erst nach der NAPR-Registerlöschung endet der Liquidationsstatus; bei einer Gesellschaft endet damit grundsätzlich auch ihre Rechtspersönlichkeit.
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