Der aktuelle Registerauszug dokumentiert den beendeten Unternehmensstatus und das maßgebliche Löschungsdatum. Ab diesem Zeitpunkt darf die frühere Gesellschaft nicht mehr wie ein fortbestehendes Unternehmen im Geschäftsverkehr auftreten. Verträge, Rechnungen, Bankzugänge und digitale Konten müssen mit der formellen Beendigung abgestimmt sein. Die Vertretungsmacht des Liquidators besteht nicht als allgemeine Unternehmensvertretung über den Abschluss hinaus fort. Auch frühere Leitungsorgane können das gelöschte Unternehmen nicht weiter im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vertreten. Vollmachten und Zeichnungsrechte sind deshalb auf ihre Beendigung oder weitere rechtliche Bedeutung zu prüfen. Die Registerlöschung beseitigt nicht automatisch Pflichten zur Aufbewahrung von Liquidations-, Buchführungs- und Steuerunterlagen. Verantwortliche Personen, Aufbewahrungsort und Zugriffsrechte für diese Unterlagen sollten dauerhaft dokumentiert sein. Nachträglich bekannt werdende Vermögenswerte, Forderungen oder Verpflichtungen dürfen nicht informell im Namen des gelöschten Unternehmens behandelt werden, sondern benötigen eine gesonderte rechtliche Einordnung. Registerauszug, Schlussbericht und Abschlussnachweise bilden gemeinsam den Nachweis, dass die Liquidation abgeschlossen und der Unternehmensstatus beendet wurde.
Statusfolgen der abgeschlossenen Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Mit der Registerlöschung ist der Liquidationsstatus eines Unternehmens in Georgien beendet; bei einer Gesellschaft endet damit grundsätzlich auch ihre Rechtspersönlichkeit. Das gelöschte Unternehmen kann keine neuen Geschäfte mehr führen, und die Abwicklungsvertretung des Liquidators endet im Umfang des abgeschlossenen Verfahrens.
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