Ausgangspunkt der Abwicklungsrechnung sind das Vermögensinventar und die zum Liquidationsbeginn festgestellten Verpflichtungen. Sämtliche Veränderungen während der Abwicklung müssen bis zum festgelegten Abschlussstichtag erfasst sein. Dazu gehören abgeschlossene Restgeschäfte, eingezogene Forderungen, verkaufte Vermögenswerte und Zahlungen an Gläubiger. Liquidationskosten und sonstige Ausgaben sind getrennt und mit ihrem jeweiligen Grund auszuweisen. Nicht realisierte Vermögenswerte oder noch offene Verpflichtungen müssen geklärt werden, bevor die Schlussrechnung als vollständig gelten kann. Die abschließende Vermögensübersicht zeigt, welche Mittel nach der Abwicklung noch vorhanden sind. Bankbestände, Kasse, Buchführung und Belege müssen mit dieser Übersicht übereinstimmen. Der Bericht des Liquidators sollte die wesentlichen Abwicklungsmaßnahmen und Abweichungen gegenüber den Ausgangswerten nachvollziehbar erläutern. Eine rechnerische Kontrollrechnung verbindet Anfangsvermögen, Einnahmen, Ausgaben und Schlussbestand. Die fertige Schlussrechnung bildet die Grundlage für die gesonderte Entscheidung über das Restvermögen und die weiteren Abschlussnachweise.
Schlussrechnung bei der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Die Liquidationsschlussrechnung eines Unternehmens in Georgien fasst die gesamte wirtschaftliche Abwicklung vom Anfangsbestand bis zum verbleibenden Vermögen zusammen. Sie muss Verwertungserlöse, Forderungseingänge, Gläubigerzahlungen, Liquidationskosten und offene Positionen mit der Buchführung und den Belegen abstimmen.
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