Überbetriebliche Kurse (ÜK) verlangen respektvolles Verhalten und die Einhaltung der Kurs- und Sicherheitsregeln. Probleme im Kurszentrum können aus Missverständnissen, unterschiedlichen Erwartungen, Bewertungen oder dem Umgang in der Gruppe entstehen. Für eine Klärung werden Datum, Situation, beteiligte Personen und bereits unternommene Schritte möglichst genau festgehalten. Die erste Ansprechstelle im ÜK ist häufig die Kursleitung, sofern sie nicht selbst Teil des Konflikts ist. Eine andere verantwortliche Person, die Leitung des Kurszentrums oder der Lehrbetrieb kann ebenfalls beigezogen werden. Eine Beschwerde über die Kursleitung wird an die im Reglement oder in den Kursunterlagen genannte übergeordnete Stelle gerichtet. Dabei werden beobachtbare Vorgänge beschrieben und gewünschte Klärungsschritte genannt. Regeln zum ÜK-Verhalten gelten für Lernende ebenso wie die Pflichten der Kursleitenden zu fairem, fachgerechtem und sicherem Handeln. Bei unmittelbarer Gefahr wird die Situation verlassen und Hilfe organisiert. Vertrauliche Informationen werden nur mit den Personen geteilt, die für Schutz oder Bearbeitung zuständig sind. Bleibt eine interne Klärung erfolglos, zeigen Reglement, Lehrbetrieb oder kantonale Berufsbildungsstelle, welches weitere Verfahren vorgesehen ist.
Konflikte während überbetrieblicher Kurse bei einer Lehre in der Schweiz
Ein Konflikt im ÜK kann Lernende, Kursleitende oder andere beteiligte Personen betreffen. Sachliche Unstimmigkeiten werden möglichst früh angesprochen und anhand konkreter Ereignisse geklärt. Bei Bedrohung, Diskriminierung, Belästigung oder einem Sicherheitsrisiko ist sofort eine verantwortliche Stelle einzubeziehen.
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