Überbetriebliche Kurse (ÜK) können durch persönliche Ereignisse oder organisatorische Änderungen beeinträchtigt werden. Bei einer Erkrankung im laufenden ÜK informiert die lernende Person die Kursleitung, bevor sie den Kursort verlässt. Danach werden das Unternehmen und weitere zuständige Personen nach dem vorgesehenen Verfahren benachrichtigt. Bei einem Unfall im ÜK werden gefährliche Arbeiten gestoppt, die Unfallstelle gesichert und verletzte Personen versorgt. Bei schweren Verletzungen ist unverzüglich der Rettungsdienst zu alarmieren. Wer sich verspätet, meldet der im Aufgebot genannten Kontaktstelle die voraussichtliche Ankunftszeit. Ein Konflikt im Kurszentrum sollte anhand konkreter Ereignisse sachlich angesprochen werden. Bei Bedrohung, Diskriminierung, Belästigung oder einem Sicherheitsrisiko ist sofort eine verantwortliche Stelle einzubeziehen. Meldungen und Gesprächsnotizen können helfen, den Ablauf später nachvollziehbar zu klären. Ein ÜK-Kursausfall liegt dagegen in der Verantwortung des Anbieters, wenn dieser einen angesetzten Termin absagt. Die Absagemitteilung zeigt, ob der Kurs verschoben, ersetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt neu angesetzt wird. Aufgebote, Nachweise und Mitteilungen sollten aufbewahrt werden, bis Teilnahme, Ersatztermin und mögliche Folgen geklärt sind.
Störungen bei überbetrieblichen Kursen während einer Lehre in der Schweiz
ÜK-Probleme wie plötzliche Erkrankung, Unfall, Verspätung, Konflikt oder Kursausfall erfordern unterschiedliche Reaktionen. Massgebend sind die Sicherheit der Beteiligten, eine rasche Meldung und die Vorgaben des Kursanbieters. Persönliche Abwesenheiten sind von einer Absage durch den Anbieter zu unterscheiden.
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