Die Gründungsunterlagen einer Limited Partnership (LP) ordnen jedem General und Limited Partner Art, Wert und Frist seines Beitrags zu. Eine Geldeinlage ist erbracht, wenn der vereinbarte Betrag auf das Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt wurde. Bei materiellen oder immateriellen Vermögenswerten muss das erforderliche Eigentum oder Recht wirksam auf die LP übergehen. Liegt der tatsächliche Wert einer Sacheinlage unter dem vereinbarten Einlagewert, muss der Partner die Differenz in Geld ausgleichen. Auch Arbeit oder Dienstleistungen können als Sacheinlage vereinbart werden; Tätigkeit, Umfang, Zeitraum und Bewertung sollten dabei eindeutig beschrieben sein. Das Leitungsorgan bewertet Sacheinlagen und organisiert ihre Übertragung. Beim Limited Partner sind Einlage und registrierter Haftungsbetrag getrennt zu erfassen, auch wenn beide betragsmäßig zusammenhängen können. Ist der Haftungsbetrag nicht vollständig eingezahlt, bleibt die Differenz gegenüber Gläubigern haftungsrelevant. Wird ein bereits geleisteter Haftungsbetrag zurückgezahlt, gilt er gegenüber Gläubigern insoweit wieder als nicht eingezahlt. Der General Partner bleibt unabhängig von der Höhe seines Beitrags unbeschränkt persönlich haftbar. Gewinne werden grundsätzlich entsprechend den Anteilen verteilt, während Verlust und Haftung des Limited Partners durch Haftungsbetrag und offene Einlage geprägt werden.
Festlegung der Partnereinlagen für eine Limited Partnership vor der Unternehmensgründung in Georgien
Die Partnereinlagen einer LP in Georgien können aus Geld, Vermögenswerten, Arbeit oder Dienstleistungen bestehen. Für jeden Limited Partner müssen Beitrag und registrierter Haftungsbetrag eindeutig feststehen. Eine offene oder zurückgezahlte Einlage kann seine persönliche Haftung beeinflussen.
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