Der Gründungsvertrag einer Limited Partnership (LP) muss General Partner und Limited Partner eindeutig unterscheiden. Er legt fest, welche Partner die Gesellschaft führen und vertreten und welche Kontrollrechte den Limited Partnern zustehen. Alle Gründungspartner müssen die Vereinbarung samt Satzung schriftlich abschließen und unterschreiben. Die Partnereinlagen können aus Geld, Vermögenswerten, Arbeit oder Dienstleistungen bestehen. Art, Wert, Umfang und Leistungszeitpunkt jedes Beitrags sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Für jeden Limited Partner müssen sowohl sein Beitrag als auch der registrierte Haftungsbetrag eindeutig feststehen. Beitrag und Haftungsbetrag sind getrennt auszuweisen, da eine offene oder zurückgezahlte Einlage die persönliche Haftung beeinflussen kann. Bei Vermögenswerten ist außerdem zu regeln, wie das Eigentum oder Nutzungsrecht wirksam auf die Gesellschaft übergeht. Vor der Einreichung sollten Gründungsvertrag, Satzung und Registerantrag auf übereinstimmende Angaben zu Partnerrollen, Einlagen, Haftung, Leitung und Vertretung geprüft werden.
Vorbereitung der Gründung einer Limited Partnership in Georgien
Für die Gründung einer LP in Georgien müssen Partnerrollen, Beiträge und Haftungsbeträge vor der Registrierung eindeutig festgelegt werden. Gründungsvertrag, Satzung und Registerangaben müssen insbesondere Geschäftsführung, Vertretung und Kontrollrechte widerspruchsfrei abbilden.
VivAVia 可能会出错。请核实重要信息。

