Gründerangaben im Gründungsvertrag für eine Unternehmensregistrierung in Georgien

Der Gründungsvertrag muss die Gründer einer Gesellschaft in Georgien eindeutig als Vertragsparteien ausweisen. Die Angaben sind mit den Identitätsnachweisen und den Daten im NAPR-Antrag abzugleichen.

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