Die National Agency of Public Registry (NAPR) führt in Georgien die Unternehmensregistrierung durch. Im Gründungsvertrag sind alle Gründer so zu bezeichnen, dass ihre Identität eindeutig festgestellt und den Registerdaten zugeordnet werden kann. Bei natürlichen Personen gehören dazu insbesondere der vollständige Name, die Anschrift sowie die persönliche Identifikationsnummer oder die Nummer des verwendeten Identitätsdokuments. Bei einer ausländischen natürlichen Person sind die Angaben aus dem geeigneten ausländischen Identitätsdokument maßgeblich. Ist eine juristische Person Gründerin, werden ihre registrierte Bezeichnung, Identifikationsnummer und Anschrift benötigt; handelt für sie ein Vertreter, müssen auch dessen Daten und Vertretungsbefugnis nachvollziehbar sein. Schreibweise, Reihenfolge und Identifikationsangaben sollten im Gründungsvertrag, im Registerantrag, in Ausweisdokumenten und in Vollmachten übereinstimmen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist besonders auf eine einheitliche Übertragung der Namen in die georgischen Unterlagen zu achten. Der schriftliche Gründungsvertrag wird von allen Gründern unterzeichnet, wobei die Unterschriften in der für die Registrierung zugelassenen Form bestätigt werden müssen.
Gründerangaben im Gründungsvertrag für eine Unternehmensregistrierung in Georgien
Der Gründungsvertrag muss die Gründer einer Gesellschaft in Georgien eindeutig als Vertragsparteien ausweisen. Die Angaben sind mit den Identitätsnachweisen und den Daten im NAPR-Antrag abzugleichen.
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