Gründungsvertrag für die NAPR-Registrierung eines Unternehmens in Georgien

Der Gründungsvertrag hält für die NAPR-Registrierung in Georgien fest, wer die Gesellschaft gründet, welche Rechtsform errichtet werden soll und welche Beiträge die Gründer übernehmen. Seine Angaben müssen mit Identitätsnachweisen, Satzung und Registerantrag übereinstimmen.

Gründer

Der Gründungsvertrag muss die Gründer einer Gesellschaft in Georgien eindeutig als Vertragsparteien ausweisen. Die Angaben sind mit den Identitätsnachweisen und den Daten im NAPR-Antrag abzugleichen.

Gründungswille

Die Gründungserklärung hält den gemeinsamen Willen der Gründer fest, eine bestimmte Gesellschaft in Georgien zu errichten. Sie muss eindeutig zur gewählten Rechtsform, zum Unternehmen und zu den übrigen Bestandteilen des Gründungsvertrags passen.

Einlagen

Einlagenangaben im Gründungsvertrag ordnen jedem Gründer seinen vereinbarten Beitrag und die daraus folgende Beteiligung am Unternehmen in Georgien zu. Art, Wert, Fälligkeit und Zuordnung der Beiträge müssen zur Rechtsform und zu den übrigen Gründungsunterlagen passen.

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