Die National Agency of Public Registry (NAPR) erhält den Gründungsvertrag als Bestandteil der Unterlagen zur Gesellschaftsgründung. Darin sind sämtliche Gründer eindeutig als Vertragsparteien auszuweisen. Namen, persönliche Nummern oder Dokumentennummern müssen mit den Identitätsnachweisen und den Angaben im Registerantrag übereinstimmen. Die Gründungserklärung dokumentiert den gemeinsamen Willen, eine bestimmte Gesellschaft in der gewählten Rechtsform zu errichten. Unternehmensname, Rechtsform und weitere Kerndaten dürfen dabei nicht von Satzung oder Registerantrag abweichen. Der Vertrag ordnet außerdem jedem Gründer seinen vereinbarten Beitrag und die daraus folgende Beteiligung zu. Für die Beiträge sind Art, Wert, Fälligkeit und Zuordnung eindeutig festzulegen. Bei Sachbeiträgen muss zusätzlich geklärt werden, wie der betreffende Vermögenswert oder das Recht wirksam auf die Gesellschaft übergeht. Vor der Unterzeichnung sollten Gründerangaben, Gründungswille, Einlagen und Beteiligungen gemeinsam mit allen übrigen Gründungsurkunden geprüft werden.
Gründungsvertrag für die NAPR-Registrierung eines Unternehmens in Georgien
Der Gründungsvertrag hält für die NAPR-Registrierung in Georgien fest, wer die Gesellschaft gründet, welche Rechtsform errichtet werden soll und welche Beiträge die Gründer übernehmen. Seine Angaben müssen mit Identitätsnachweisen, Satzung und Registerantrag übereinstimmen.
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