Die National Agency of Public Registry (NAPR) prüft, ob die eingereichten Gründungsunterlagen die vorgeschriebenen Angaben enthalten und registerfähig sind. Bei einer Limited Liability Company können zusätzliche Angaben etwa Anfangskapital, Anteilsklassen, Rechte der Partner sowie Werte und Fristen für Einlagen betreffen, sofern die gewählte Struktur solche Elemente vorsieht. Eine Joint-Stock Company benötigt unter anderem Angaben zu Zahl und Klassen der Aktien, Kapital, Einlageart und Einlagefrist sowie zum gewählten Leitungsmodell. Bei einer Limited Partnership müssen die Rollen der persönlich haftenden und beschränkt haftenden Partner sowie Beiträge und Haftungsbeträge eindeutig feststehen. Die Satzung einer Cooperative regelt insbesondere Förderzweck, Anteile, Aufnahme von Mitgliedern, Einlagen, mögliche zusätzliche Beiträge und die Leitungsstruktur. Neben dem eigentlichen Satzungsinhalt umfasst die Gründungsurkunde Registerdaten wie Unternehmensname, tatsächliche Geschäftsadresse in Georgien, Gründer, Manager, Vertretungsberechtigte sowie deren Bestellung und Abberufung. Nicht jede Registerangabe muss deshalb als eigenständige Satzungsregel formuliert sein; sie muss aber an der vorgeschriebenen Stelle der Gründungsurkunde vollständig erscheinen. Standardstatut und individuelle Satzung unterliegen denselben gesetzlichen Pflichtangaben. Ein Individual Entrepreneur benötigt keine Gesellschaftssatzung.
Mindestinhalt der Satzung für eine Unternehmensregistrierung in Georgien
Die Satzung einer Gesellschaft in Georgien muss mindestens die Rechtsform und den allgemeinen oder konkreten Tätigkeitsgegenstand nennen. Sie muss außerdem vorgesehene Beschränkungen beim Erwerb von Anteilen und einen Hinweis auf eine bestehende Vereinbarung der Partner enthalten. Je nach Gesellschaftsform gelten zusätzliche Pflichtangaben.
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