Inhaltsprüfung der Satzung für die NAPR-Registrierung eines Unternehmens in Georgien

Die Satzung ist vor der NAPR-Registrierung in Georgien auf vollständige Pflichtangaben und widerspruchsfreie Regelungen zu prüfen. Ihr Inhalt muss außerdem mit der Gründungsvereinbarung, dem Registerantrag und weiteren eingereichten Erklärungen übereinstimmen.

Mindestinhalt

Die Satzung einer Gesellschaft in Georgien muss mindestens die Rechtsform und den allgemeinen oder konkreten Tätigkeitsgegenstand nennen. Sie muss außerdem vorgesehene Beschränkungen beim Erwerb von Anteilen und einen Hinweis auf eine bestehende Vereinbarung der Partner enthalten. Je nach Gesellschaftsform gelten zusätzliche Pflichtangaben.

Konsistenz

Eine widerspruchsfreie Satzung verbindet Rechtsform, Beteiligungen, Leitung, Vertretung und Einlagen zu einer eindeutigen Regelung. Dieselben Angaben müssen in Satzung, Gründungsvereinbarung, Antrag und Zustimmungen übereinstimmen. Abweichungen können die Registrierung in Georgien behindern und später Streit über Befugnisse oder Beschlüsse auslösen.

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