Zunächst ist festzulegen, ob nur Anfangsbestände oder zusätzlich einzelne Buchungen und Belegdaten übernommen werden. Zu den Eröffnungsdaten können Geld- und Sacheinlagen, Bank- und Kassenbestände, Vermögenswerte, Forderungen, Verbindlichkeiten und bereits angefallene Gründungsausgaben gehören. Gründungsvereinbarungen, Kontoauszüge, Kassenprotokolle, Verträge, Rechnungen und Übergabenachweise bilden die Grundlage der Werte. Kunden, Lieferanten, Konten und Steuerkennzeichnungen sollten vor dem Import bereinigt und eindeutig zugeordnet werden. Beträge in Fremdwährung benötigen Währung, Wechselkurs und Gegenwert in GEL zum maßgeblichen Zeitpunkt. Für Vermögenswerte sind Anschaffungsdaten, Wertansätze und vorhandene Unterlagen zu übernehmen, soweit sie für die weitere Buchführung benötigt werden. Doppelte Stammdatensätze und mehrfach importierte Belege müssen durch eindeutige Kennungen verhindert werden. Eine Testübernahme ermöglicht den Vergleich von Kontensalden, offenen Posten, Steuerbeträgen und Belegverknüpfungen vor der endgültigen Freigabe. Nach dem Import sollten Eröffnungsbilanz oder Anfangssalden mit den geprüften Ausgangsdaten übereinstimmen. Das ursprüngliche Datenpaket, die Zuordnungstabellen und das Importprotokoll sollten zusammen mit der freigegebenen Übernahme aufbewahrt werden.
Planung der Datenübernahme in die Buchführung vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Bei der Datenübernahme werden Eröffnungswerte, Stammdaten und vorhandene Geschäftsvorgänge in die neue Buchführungssoftware übertragen. Für eine Unternehmensgründung in Georgien sollten Herkunft, Stichtag und Zuordnung jedes übernommenen Werts durch Belege nachvollziehbar sein.
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