Eine frühe Veröffentlichung durch Sakpatenti macht die angemeldete Gestaltung und ihren beanspruchten Schutzgegenstand für Dritte sichtbar. Das kann die Erkennbarkeit des Rechts verbessern, offenbart Wettbewerbern aber bereits vor dem Produktstart die eingereichten Ansichten. Ein Veröffentlichungsaufschub hält das Design während des gewählten Zeitraums vertraulich und kann sinnvoll sein, wenn Produktion, Markteinführung oder Gespräche mit Investoren noch nicht abgeschlossen sind. Während des Aufschubs kann die Durchsetzung jedoch enger sein, weil ein Vorgehen gegen Dritte auf Fälle nachgewiesener Reproduktion begrenzt sein kann. Die Entscheidung sollte deshalb mit dem geplanten Verkaufsstart, Messen, Präsentationen, Crowdfunding, Herstellergesprächen und internationalem Schutz abgestimmt werden. Personen, die das Design vor der Veröffentlichung sehen, sollten vertraglich und organisatorisch zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Auch Bildmaterial für Website, Presse, Vertrieb und soziale Medien ist bis zum vorgesehenen Veröffentlichungstermin zu kontrollieren. Der Aufschub muss im Anmeldeverfahren ordnungsgemäß beantragt und seine Dauer mit dem tatsächlichen Einführungsplan abgestimmt werden. Wird eine internationale Designanmeldung erwogen, sind die Veröffentlichungsentscheidungen der beteiligten Schutzgebiete gemeinsam zu planen.
Planung der Veröffentlichung eines angemeldeten Unternehmensdesigns in Georgien
Bei einer Designanmeldung in Georgien kann die Veröffentlichung unmittelbar erfolgen oder auf Antrag aufgeschoben werden. Die Wahl beeinflusst, wann die Gestaltung öffentlich sichtbar wird und wie vertraulich ein Produkt bis zu seiner Markteinführung bleibt.
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