Für die Schutzfähigkeit muss die Gestaltung neu sein und gegenüber vorbekannten Designs einen eigenständigen Gesamteindruck hervorrufen. Entscheidend ist deshalb, welche sichtbaren Merkmale tatsächlich geschützt werden sollen. Eine Designrecherche sucht nach älteren Produktgestaltungen, die identisch wirken oder einen ähnlichen Gesamteindruck erzeugen. Einzubeziehen sind eingetragene Designs bei Sakpatenti, international wirksame Registrierungen und sonstige öffentlich zugängliche Gestaltungen. Recherche und Schutzfähigkeitsprüfung sollten auf dieselben Abbildungen und dieselbe Produktfassung bezogen sein. Zusätzlich muss geklärt werden, ob die Rechte beim Gründer, beim künftigen Unternehmen oder bei einem beteiligten Designer liegen. Für die Anmeldung sind Anmelder, Produktbezeichnung und klare Abbildungen festzulegen. Die Darstellungen sollten die beanspruchte Gestaltung eindeutig und aus den benötigten Ansichten zeigen. Auch die gewünschte Veröffentlichung muss vor der Einreichung bestimmt werden. Schutzfähigkeit, Recherche, Rechtezuordnung und Anmeldeunterlagen sollten abgeschlossen sein, bevor das Design bei Sakpatenti eingereicht oder öffentlich eingeführt wird.
Designschutzentscheidung vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Designschutz erfasst in Georgien die sichtbare Erscheinungsform eines Produkts, etwa Linien, Konturen, Farben, Form, Oberfläche oder Verzierung. Vor einer Anmeldung bei Sakpatenti sind Neuheit, eigenständiger Gesamteindruck, ältere Gestaltungen und die Rechte am geplanten Produktdesign zu prüfen.
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