Die Prüfung bezieht sich auf die konkrete Produktgestaltung, die später in den Abbildungen der Anmeldung gezeigt werden soll. Neuheit fehlt, wenn vor dem maßgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag bereits ein identisches Design öffentlich zugänglich war. Auch Gestaltungen, die sich nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden, können als identisch gelten. Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck für einen informierten Benutzer von dem bereits bekannter Designs unterscheidet. Dabei werden die prägenden Merkmale und die Gestaltungsfreiheit bei der jeweiligen Produktart berücksichtigt. Rein technisch bedingte Merkmale können nicht allein durch Designschutz monopolisiert werden. Vor einer Anmeldung sollten Veröffentlichungen, Verkauf, Messeauftritte, Kataloge und Beiträge im Internet auf mögliche Auswirkungen auf die Neuheit geprüft werden. Entwurfsstände, Entwicklungsdaten und beteiligte Gestalter sind zu dokumentieren, damit Schöpfung und Rechtezuordnung nachvollziehbar bleiben. Die vorgesehenen Ansichten müssen die beanspruchten Merkmale klar und widerspruchsfrei zeigen. Eine positive Schutzfähigkeitsprüfung ersetzt keine Recherche nach älteren Designs und keine Prüfung möglicher Rechte Dritter.
Schutzfähigkeitsprüfung eines Designs vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Ein Design schützt die sichtbare Erscheinungsform eines Produkts, die sich etwa aus Linien, Konturen, Farben, Form, Oberfläche oder Verzierung ergibt. Für Schutz in Georgien muss die Gestaltung insbesondere neu sein und gegenüber vorbekannten Designs einen eigenständigen Gesamteindruck erzeugen.
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