Schutzfähigkeitsprüfung eines Designs vor einer Unternehmensgründung in Georgien

Ein Design schützt die sichtbare Erscheinungsform eines Produkts, die sich etwa aus Linien, Konturen, Farben, Form, Oberfläche oder Verzierung ergibt. Für Schutz in Georgien muss die Gestaltung insbesondere neu sein und gegenüber vorbekannten Designs einen eigenständigen Gesamteindruck erzeugen.

Neuheit

Ein Design ist für den Schutz in Georgien nur neu, wenn vor dem maßgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag kein identisches Design öffentlich zugänglich war. Designs gelten auch dann als identisch, wenn sie sich lediglich in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.

Eigenart

Ein Design besitzt in Georgien Eigenart, wenn sein Gesamteindruck für einen informierten Benutzer von dem vorbekannter Designs abweicht. Dabei werden die prägenden Gestaltungsmerkmale und die Gestaltungsfreiheit bei der betreffenden Produktart berücksichtigt.

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