Prüfung eines patentfähigen Erfindungsgegenstands vor einer Unternehmensgründung in Georgien

Für einen Patentschutz in Georgien muss das Vorhaben einen patentfähigen Erfindungsgegenstand betreffen. Eine bloße Geschäftsidee, ein Unternehmensname oder die reine äußere Gestaltung eines Produkts ist keine technische Erfindung.

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