Die Neuheitsprüfung beginnt mit einer klaren Beschreibung der technischen Merkmale und ihrer funktionalen Zusammenhänge. Anschließend wird weltweit nach älteren Offenbarungen gesucht, die diese Lehre bereits zugänglich gemacht haben könnten. Relevante Quellen sind die Suchangebote und Veröffentlichungen von Sakpatenti, WIPO PATENTSCOPE, Espacenet, nationale Patentdatenbanken, Fachliteratur, Konferenzbeiträge, Produktunterlagen und dokumentierte öffentliche Nutzungen. Die Suche sollte Schlüsselwörter, technische Synonyme, Klassifikationscodes, Anmelder, Erfinder, Zitate und Patentfamilien verbinden. Bei Treffern sind Veröffentlichungsdatum, Priorität, Patentfamilie, Rechtsstand und die tatsächlich offenbarten technischen Merkmale zu prüfen. Ein abgelaufenes oder nicht mehr wirksames Patent kann weiterhin neuheitsschädlichen Stand der Technik enthalten. Auch eine eigene Veröffentlichung, Vorführung, Website, Verkaufsunterlage oder nicht vertrauliche Präsentation vor der Anmeldung kann die Neuheit gefährden. Technische Informationen sollten deshalb bis zur Einreichung vertraulich behandelt und Offenbarungen dokumentiert werden. Eine nationale Suche allein genügt nicht, weil Neuheit anhand des weltweit zugänglichen Stands der Technik beurteilt wird. Die Neuheitsrecherche beantwortet zudem nicht automatisch, ob die geplante Nutzung fremde aktive Patentrechte verletzt; dafür ist eine gesonderte, länder- und anspruchsbezogene Prüfung erforderlich.
Neuheitsprüfung einer Erfindung vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Eine Erfindung ist für ein Patent in Georgien nur neu, wenn ihre technische Lehre vor dem maßgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag nicht öffentlich zugänglich war. Zum Stand der Technik zählen weltweite Veröffentlichungen, Vorträge, Nutzungen und andere öffentliche Offenbarungen.
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