Angaben zum Lehrlingslohn im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz

Die Vergütungsangaben im Lehrvertrag halten fest, welchen Lehrlingslohn die lernende Person während der beruflichen Grundbildung erhält. Die Beträge werden üblicherweise für jedes Lehrjahr einzeln eingetragen. Angaben zu Auszahlung und möglichen Abzügen ergänzen die vereinbarte Entlohnung.

Lehrlingslohn

Der Lehrlingslohn ist die vereinbarte Vergütung, die das Unternehmen der lernenden Person während der beruflichen Grundbildung zahlt. Seine Höhe wird im Lehrvertrag für jedes Lehrjahr festgehalten. Branchenempfehlungen können als Vergleich dienen, sind aber nicht in jedem Fall verbindlich.

Lehrjahre

Die Lohnabstufung legt fest, welcher Lehrlingslohn in jedem Lehrjahr gilt. Die einzelnen Beträge werden im Lehrvertrag im Voraus eingetragen. Ein höheres Lehrjahr führt nur im Rahmen der vereinbarten oder sonst verbindlichen Regelung zu einer höheren Vergütung.

Auszahlung

Die Auszahlung des Lehrlingslohns ist die regelmässige Überweisung der vereinbarten Vergütung an die lernende Person. Zahlungsperiode und Fälligkeit richten sich nach Lehrvertrag, betrieblicher Regelung und anwendbarem Recht. Üblich ist eine monatliche Lohnzahlung mit einer nachvollziehbaren Abrechnung.

Abzüge

Lohnabzüge sind Beträge, die vor der Auszahlung vom vereinbarten Bruttolohn abgezogen werden. Sie benötigen eine gesetzliche, vertragliche oder anderweitig zulässige Grundlage. Die Lohnabrechnung muss Art und Höhe der einzelnen Abzüge nachvollziehbar ausweisen.

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