Beim Lehrlingslohn im Lehrvertrag sollten alle Beträge eindeutig und für die gesamte Vertragsdauer nachvollziehbar sein. Die Höhe kann nach Beruf, Branche, Region, Unternehmen und Lehrjahr unterschiedlich ausfallen. Empfehlungen von Berufsverbänden bieten Vergleichswerte, sind aber nur verbindlich, wenn eine anwendbare Regelung dies vorsieht. Eine höhere Vergütung im nächsten Lehrjahr ergibt sich aus den eingetragenen Beträgen oder einer anderen verbindlichen Grundlage. Bei einer verkürzten oder verlängerten Lehre sollte geklärt werden, welche Lohnstufe gilt. Die Lohnangaben für Lernende beziehen sich normalerweise auf den Bruttolohn vor gesetzlichen und zulässigen weiteren Abzügen. Auszahlungsperiode, Fälligkeit und Zahlungsweg richten sich nach Vertrag, betrieblicher Regelung und anwendbarem Recht. Üblich ist eine monatliche Zahlung mit einer Lohnabrechnung. Darin müssen Bruttolohn, einzelne Abzüge und ausbezahlter Nettolohn erkennbar sein. Abzüge benötigen eine gesetzliche, vertragliche oder andere zulässige Grundlage und dürfen nicht allein wegen betrieblicher Gewohnheit vorgenommen werden. Bei der Vergütung der Lehre im Vertrag sollten auch besondere Abmachungen zu einem dreizehnten Monatslohn oder weiteren Leistungen klar formuliert sein. Lehrvertrag und Entgelt gehören deshalb gemeinsam geprüft, bevor die beteiligten Personen den Vertrag unterzeichnen.
Angaben zum Lehrlingslohn im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz
Die Vergütungsangaben im Lehrvertrag halten fest, welchen Lehrlingslohn die lernende Person während der beruflichen Grundbildung erhält. Die Beträge werden üblicherweise für jedes Lehrjahr einzeln eingetragen. Angaben zu Auszahlung und möglichen Abzügen ergänzen die vereinbarte Entlohnung.
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