Wer den Lehrvertrag ändern möchte, sollte zuerst klären, ob nur ein Fehler berichtigt oder eine Vereinbarung inhaltlich angepasst wird. Eine Vertragsänderung vor Lehrbeginn kann etwa das Startdatum, den Lohn, den Ausbildungsort oder die Vertragsdauer betreffen. Beim Wechsel des Lehrberufs oder Lehrbetriebs kann statt einer einfachen Korrektur ein neuer Vertrag nötig sein. Bereits unterzeichnete Angaben dürfen nicht einseitig überschrieben werden. Ein Nachtrag zum Lehrvertrag muss die betroffene Regelung und das Datum des Inkrafttretens eindeutig nennen. Die lernende Person und das Unternehmen müssen der Änderung zustimmen. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die gesetzliche Vertretung einzubeziehen. Alle Beteiligten sollten eine übereinstimmende Fassung des geänderten Vertrags erhalten. Eine Änderungsmeldung an das Berufsbildungsamt erfolgt nach dem vorgesehenen kantonalen Verfahren. Die Behörde entscheidet, ob der Nachtrag genügt oder eine erneute Genehmigung erforderlich ist. Bis zur Klärung sollten keine voneinander abweichenden Vertragsfassungen verwendet werden.
Änderungen des Lehrvertrags vor Beginn einer Lehre in der Schweiz
Eine Vertragsänderung passt einen bereits ausgehandelten oder unterzeichneten Lehrvertrag an neue Vereinbarungen an. Vor der Unterzeichnung wird der Entwurf berichtigt; danach braucht es eine dokumentierte Zustimmung der betroffenen Vertragsparteien. Je nach Inhalt muss auch die zuständige kantonale Stelle die Änderung prüfen.
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