Kantonale Genehmigung des Lehrvertrags für eine Lehre in der Schweiz

Die kantonale Genehmigung ist die amtliche Bestätigung, dass der Lehrvertrag und die vorgesehenen Ausbildungsbedingungen den geprüften Vorgaben entsprechen. Sie folgt auf die Einreichung und Kontrolle durch die zuständige Berufsbildungsstelle. Die Unterschriften der Vertragsparteien schliessen dieses kantonale Verfahren noch nicht ab.

Einreichung

Nach der Unterzeichnung muss der Lehrvertrag der zuständigen kantonalen Berufsbildungsstelle zur Genehmigung eingereicht werden. Meist übernimmt der Lehrbetrieb die Einreichung. Der Kanton legt fest, ob das Verfahren digital oder auf Papier erfolgt und welche Beilagen nötig sind.

Amtsprüfung

Bei der amtlichen Lehrvertragsprüfung kontrolliert die kantonale Berufsbildungsstelle, ob Vertrag und Ausbildungsbetrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie prüft unter anderem Vollständigkeit, Ausbildungsdauer, Vertragsbedingungen und die Bewilligung des Lehrbetriebs. Erst danach entscheidet der Kanton über die Genehmigung.

Entscheid

Der kantonale Entscheid zur Lehre bestätigt, ob der eingereichte Lehrvertrag genehmigt wird. Bei einer Genehmigung sind die geprüften gesetzlichen und beruflichen Voraussetzungen erfüllt. Bei Mängeln kann der Kanton Korrekturen verlangen oder die Genehmigung ablehnen.

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