Das eidgenössische Berufsattest (EBA) schliesst eine zweijährige berufliche Grundbildung ab. Menschen mit Schutzstatus S können sich auf eine entsprechende Lehrstelle bewerben. Der Lehrbetrieb entscheidet über die Anstellung und schliesst den Lehrvertrag ab. Weil Lernende im Unternehmen arbeiten und einen Lehrlingslohn erhalten, gelten zusätzlich die Regeln zur Erwerbstätigkeit. Der Lehrbetrieb muss vor Beginn mit der zuständigen kantonalen Stelle klären, ob eine Meldung oder Bewilligung nötig ist. Die kantonale Berufsbildungsstelle prüft den Lehrvertrag. Für den EBA-Zugang mit Status S zählen ausserdem die Anforderungen des Lehrberufs, schulische Kenntnisse und ausreichende Sprachkenntnisse für Betrieb und Berufsfachschule. Wer ein EBA wählen möchte, sollte auch prüfen, wie lange der Status gültig ist und welche Folgen eine Änderung während der Lehre hätte. Zuständigkeiten und Verfahren können sich nach Kanton und aktueller Rechtslage unterscheiden. Berufsberatung, Lehrbetrieb sowie kantonale Berufsbildungs- und Migrationsstellen können den konkreten Fall vor Vertragsabschluss klären. Die Berufsbildung für Schutzbedürftige folgt damit dem normalen Lehrweg, benötigt aber zusätzliche Abklärungen zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht.
Berufliche Grundbildung mit EBA und Schutzstatus S in der Schweiz
Der Schutzstatus S gewährt Angehörigen einer festgelegten Gruppe vorübergehenden Schutz in der Schweiz. Eine Lehre mit Status S ist möglich, wenn eine Lehrstelle, ein genehmigter Lehrvertrag und die nötige Berechtigung zur Erwerbstätigkeit vorliegen. Der Status allein garantiert weder einen Ausbildungsplatz noch die Zulassung zu einem bestimmten Lehrberuf.
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