Aufenthaltsstatus für eine berufliche Grundbildung mit EBA in der Schweiz

Der EBA-Aufenthaltsstatus bestimmt mit, ob eine Lehre rechtlich begonnen und über ihre Dauer fortgeführt werden kann. Aufenthaltsrecht, Berechtigung zur Erwerbstätigkeit und Genehmigung des Lehrvertrags sind getrennte Prüfpunkte. Die Regeln hängen vom konkreten Status und vom zuständigen Kanton ab.

Bewilligung

Für eine EBA-Lehre gibt es keine eigene Aufenthaltsbewilligung. Ob eine berufliche Grundbildung begonnen werden kann, hängt vom bestehenden Aufenthaltsstatus und von der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit ab. Eine gültige Bewilligung allein garantiert deshalb noch keinen Zugang zu Lehrstelle und Lehrvertrag.

Schutzstatus

Der Schutzstatus S gewährt Angehörigen einer festgelegten Gruppe vorübergehenden Schutz in der Schweiz. Eine Lehre mit Status S ist möglich, wenn eine Lehrstelle, ein genehmigter Lehrvertrag und die nötige Berechtigung zur Erwerbstätigkeit vorliegen. Der Status allein garantiert weder einen Ausbildungsplatz noch die Zulassung zu einem bestimmten Lehrberuf.

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