Berechnung kantonaler Ausbildungsbeiträge für die berufliche Grundbildung in der Schweiz

Bei der Fehlbetragsrechnung werden die anerkannten Kosten der beruflichen Grundbildung den anrechenbaren eigenen und familiären Mitteln gegenübergestellt. Die verbleibende Differenz bildet den rechnerischen Bedarf, begründet aber nicht automatisch einen Beitrag in gleicher Höhe. Welche Beträge berücksichtigt werden, richtet sich nach den Regeln des zuständigen Kantons.

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