Vor dem Beitragsentscheid zur Ausbildung prüft der Kanton die persönlichen Voraussetzungen und die eingereichten Nachweise. Die Stipendienberechnung stellt anerkannte Kosten den anrechenbaren eigenen und familiären Mitteln gegenüber. Pauschalen, Freibeträge sowie Mindest- und Höchstbeträge richten sich nach dem kantonalen Recht. Das Ergebnis kann ein Stipendium, ein Darlehen, eine Kombination oder eine Ablehnung sein. Die Verfügung über Ausbildungsbeiträge sollte erkennen lassen, welche Werte und Berechnungsgrundlagen berücksichtigt wurden. Bei einer Bewilligung nennt sie Betrag, Beitragsperiode und allfällige Bedingungen. Der Auszahlungsplan kann eine einmalige Überweisung oder mehrere Teilzahlungen vorsehen. Fehlende Voraussetzungen oder ein rechnerisch gedeckter Bedarf können zur Ablehnung führen. Veränderungen bei Ausbildung, Einkommen, Vermögen oder Wohnsitz sind nach den genannten Vorgaben zu melden. Die Rechtsmittelbelehrung bezeichnet die zuständige Stelle, die Frist und die verlangte Form einer Anfechtung. Eine Rückfrage bei der Stipendienstelle verlängert die Rechtsmittelfrist nicht automatisch.
Entscheid über Ausbildungsbeiträge für die berufliche Grundbildung in der Schweiz
Der Stipendienentscheid schliesst die kantonale Prüfung des Gesuchs ab und spricht Ausbildungsbeiträge zu oder lehnt sie ab. Er nennt den berücksichtigten Zeitraum, die Beitragsart und den bewilligten Betrag. Zudem zeigt er, wie und innerhalb welcher Frist der Entscheid angefochten werden kann.
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