Überbetriebliche Kurse (ÜK) vermitteln die für den Lehrberuf vorgesehenen praktischen Grundlagen. Die ÜK-Einladung kann per Post, elektronisch oder über ein Kursportal zugestellt werden. Auch wenn das Schreiben als Einladung bezeichnet wird, ist die Teilnahme bei einem vorgeschriebenen Kurs nicht freiwillig. Die ÜK-Terminmitteilung enthält normalerweise Datum, Beginn, Ende und Adresse. Im Aufgebot des Kurszentrums können zusätzlich Raum, Kontaktstelle, Kursnummer und Gruppenzuteilung stehen. Hinweise zu Berufskleidung, persönlicher Schutzausrüstung, Werkzeugen oder mitzubringenden Unterlagen sind ebenfalls zu beachten. Name, Lehrberuf, Lehrjahr und Lehrbetrieb werden nach Erhalt kontrolliert. Unklare oder fehlerhafte Angaben sind der im Schreiben genannten Stelle und dem Lehrbetrieb zu melden. Die Termine werden in die persönliche und betriebliche Planung übernommen. Ist die Teilnahme aus einem anerkannten Grund nicht möglich, gelten die Abmelde- und Nachweisregeln des Kursanbieters. Eine Terminänderung ist erst verbindlich, wenn sie durch die zuständige Stelle bestätigt wurde.
Aufgebot zu überbetrieblichen Kursen bei einer Lehre in der Schweiz
Das ÜK-Aufgebot ist die persönliche Mitteilung über einen zugeteilten Kurs. Es nennt die verbindlichen Kursdaten für Lernende sowie den Kursort und organisatorische Vorgaben. Der Lehrbetrieb erhält die Angaben je nach Verfahren direkt oder über die lernende Person.
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