Die Vorschulerziehung heißt in Bangladesch gewöhnlich pre-primary education (প্রাক-প্রাথমিক) und dauert üblicherweise ein Jahr. Kinder beginnen die Grundschule meist im Alter von etwa sechs Jahren; sie umfasst die Klassen 1 bis 5. Darauf folgen die Klassen 6 bis 8 als untere Sekundarstufe, die Klassen 9 und 10 als Sekundarstufe mit dem Abschluss Secondary School Certificate (SSC) oder einer gleichwertigen Qualifikation sowie die Klassen 11 und 12 als obere Sekundarstufe mit dem Higher Secondary Certificate (HSC) oder einer gleichwertigen Qualifikation. Alters- und Aufnahmebedingungen sowie Übergänge können je nach Einrichtung und Programm abweichen. Für Vorschule und Grundschule sind die Directorate of Primary Education (DPE) und das Ministry of Primary and Mass Education zuständig. Für Sekundar- und obere Sekundarbildung arbeiten das Ministry of Education, die Secondary and Higher Education Division und die Directorate of Secondary and Higher Education zusammen. Das National Curriculum and Textbook Board (NCTB) entwickelt Lehrpläne und Schulbücher. Zur Grundschulbildung gehören allgemeine Schulen und der religiöse Schulzweig Madrasa. Auf Sekundarstufe bestehen allgemeine, technische und berufliche sowie Madrasa-Bildungswege. Im Madrasa-System umfasst die Primarstufe Madrasa (ইবতেদায়ী) die Klassen 1 bis 5, die untere Sekundarstufe Madrasa (দাখিল) die Klassen 6 bis 10 und die obere Sekundarstufe Madrasa (আলিম) die Klassen 11 und 12; zusätzlich werden religiöse Fächer unterrichtet. Private englischsprachige Schulen verwenden häufig O-Level und A-Level; deren Anerkennung oder Gleichwertigkeit hängt von der Einrichtung und der zuständigen Prüfungsbehörde ab. Die Aufnahme in Grundschulen erfolgt gewöhnlich über die örtliche Schule und hängt von verfügbaren Plätzen ab. Alters- und Dokumentanforderungen richten sich nach Schule und Programm. Ausgewählte staatliche und nichtstaatliche Schulen in Metropolregionen sowie in Bezirks- und Upazila-Zentren nutzen für die Klassen 1 bis 9 eine digitale Auslosung. Außerhalb dieses zentralisierten Verfahrens gelten örtliche Bekanntmachungen und Aufnahmeverfahren. Eine Bewerbung garantiert daher keinen Platz. Staatliche Grundschulen sind im Allgemeinen schulgeldfrei; NCTB-Schulbücher sollen in den abgedeckten Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschulzweigen kostenlos bereitgestellt werden. Familien zahlen dennoch häufig für Schreibmaterial, Uniformen, Transport, Essen, Prüfungen oder Nachhilfe. Kindergärten, englischsprachige Schulen, Privatschulen und viele Madrasa-Schulen erheben Gebühren. Das Grundschulstipendium richtet sich 2026 nach den geltenden DPE-Anforderungen; Anspruch, Betrag und Anwesenheitsbedingungen hängen vom jeweiligen Programm ab. Schulmahlzeiten, Angebote für Jugendliche und Mädchen sowie NGO-Programme zum Aufholen versäumten Unterrichts erreichen je nach Ort und Programm unterschiedliche Gruppen. Lehrpläne, Schulbücher und Prüfungen ändern sich durch aktuelle staatliche Bekanntmachungen. Die Grundschullehrpläne von 2021 und 2022 wurden 2025 überarbeitet; für 2026 gelten aktuelle Vorgaben zu Schulbüchern und Lehrkräftehandbüchern. Fächerstruktur und SSC-Lehrplan der Sekundarstufe richten sich ebenfalls nach den geltenden Bekanntmachungen. Kalender, Schichtbetrieb, Anwesenheit, Uniformen, Hygiene, Transport und Nachhilfe unterscheiden sich zwischen Einrichtungen. Überschwemmungen, Wirbelstürme und Hitzewellen führten 2024 in manchen Gebieten zu Schulschließungen von bis zu zwei Wochen; im Gebiet Sylhet dauerten Unterbrechungen insgesamt bis zu acht Wochen. Nach Artikel 17 der Verfassung muss der Staat allgemeine, kostenlose und verpflichtende Bildung bis zu der gesetzlich festgelegten Stufe gewährleisten. Der Primary Education (Compulsory) Act 1990 bildet dafür eine zentrale Rechtsgrundlage. Artikel 28(3) schützt den Zugang vor den dort genannten Formen der Diskriminierung. Der Children Act 2013 legt zusätzliche Schutzpflichten fest. Körperliche und psychische Bestrafung sind durch Richtlinien des High Court und des Ministry of Education verboten, doch die Umsetzung ist nicht überall einheitlich. Beschwerden können zunächst bei der Schulleitung oder dem Schulkomitee eingereicht werden, danach beim zuständigen Upazila- oder Bezirksbildungsamt und beim Beschwerdesystem der Directorate of Secondary and Higher Education (DSHE). Weitere Anlaufstellen sind die Kinder-Hotline 1098 und der Notruf 999. Angebote der sonderpädagogischen Förderung gibt es an spezialisierten Schulen und inklusiven Einrichtungen; ihre Verfügbarkeit unterscheidet sich nach Region und Einrichtung. Bildungsbehörden, Ministry of Social Welfare, Jatiyo Protibondhi Unnayan Foundation und NGOs sind daran beteiligt. Der Rights and Protection of Persons with Disabilities Act 2013 schützt die Rechte von Kindern mit Behinderungen. Zugang zu Diagnostik, geschultem Personal, Hilfsmitteln, Transport, Sanitäranlagen und angemessenen Vorkehrungen bleibt ungleich. Laut National Survey on Persons with Disabilities 2021 waren rund 60 Prozent der Kinder mit Behinderungen im Alter von 5 bis 17 Jahren außerhalb des formalen Bildungssystems. Die MICS-Erhebung 2025 meldete eine Teilnahme an organisierter frühkindlicher Bildung von 16,6 Prozent bei Kindern zwischen 36 und 59 Monaten. Die bereinigte Anwesenheitsquote betrug 85,0 Prozent in der Grundschule, 60,1 Prozent in der unteren Sekundarstufe und 50,8 Prozent in der oberen Sekundarstufe. Außerhalb der Schule waren 6,5 Prozent der Kinder im Grundschulalter, 13,1 Prozent im Alter der unteren Sekundarstufe und 33,9 Prozent im Alter der oberen Sekundarstufe. Die Abschlussquoten lagen bei 83,7 Prozent, 69,3 Prozent und 43,9 Prozent. Bei den 7- bis 14-Jährigen verfügten 50,2 Prozent über grundlegende Lesefähigkeiten und 39,2 Prozent über grundlegende Rechenfähigkeiten. Armut, Entfernung, Behinderung, Kinderarbeit, Kinderehen, zusätzliche Schulkosten und Katastrophen erschweren den regelmäßigen Schulbesuch mit zunehmendem Alter. Der Übergang von Klasse 5 zu Klasse 6 hängt von verfügbaren Plätzen und Aufnahmeverfahren ab; für den Übergang von Klasse 8 zu Klasse 9 gelten die aktuellen Regeln zu Fächern und Fachgruppen.
Schulbildung in Bangladesch
Das Schulsystem in Bangladesch reicht von der Vorschule bis zur oberen Sekundarstufe. Die Grundschule umfasst gewöhnlich die Klassen 1 bis 5, danach folgen die Klassen 6 bis 8, die Klassen 9 und 10 mit SSC oder gleichwertigem Abschluss sowie die Klassen 11 und 12 mit HSC oder gleichwertigem Abschluss. Staatliche Grundschulen erheben meist kein Schulgeld, doch Uniformen, Schreibmaterial, Transport, Mahlzeiten, Prüfungen und Nachhilfe verursachen häufig zusätzliche Kosten. Zugang und Anwesenheit unterscheiden sich je nach Schultyp, Ort, Einkommen, Behinderung und Naturkatastrophen.
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