Einwanderungsrecht in Burundi

Das Einwanderungsrecht in Burundi regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, Schutzstatus, dauerhaften Aufenthalt, Staatsangehörigkeit sowie Einreiseverweigerung und Rechtsbehelfe. Ausländische Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein Visum; Staatsangehörige der Ostafrikanischen Gemeinschaft können bei gültigen Dokumenten davon befreit sein. Die wichtigsten Behörden sind das Generaler Kommissariat für Migration, das Innenministerium und bei Schutzanträgen das Nationale Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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